Das Widerrufsrecht besteht bei den nachstehend genannten Verträgen nicht:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (wie z.B. frische Lebensmittel)
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (wie z.B. Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikartikel), wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
- Headsets mit In-Ear-Kopfhörern werden als Hygieneartikel eingestuft. Wird die Verpackung der Headsets geöffnet, ist dies als Ingebrauchnahme des Produktes zu werten und es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer bereits - wenn auch nur kurzzeitig - im Ohr getragen wurden.
- Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Behältern zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten werden als Hygieneartikel eingestuft. Wird die Verpackung der Behälter geöffnet oder sind nachweislich Gebrauchsspuren erkennbar, ist dies als Ingebrauchnahme des Produktes zu werten und es ist davon auszugehen, dass die Behälter bereits genutzt wurden.